Arbeitsagentur unterbreitet 19-Jähriger ein Arbeitsangebot im Bordell

In Augsburg bekam eine 19-Jährige von ihrer Arbeitsagentur einen Vermittlungsvorschlag: sie sollte sich in einem Etablissement aus dem Rotlichtmilieu als Kellnerin bewerben.

Rein rechtlich ist das tatsächlich nicht zu beanstanden. Im Gesetz ist in keiner Form vorgesehen, wie der Vermittlungsvorschlag durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter aussehen muss. Allerdings ist seit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 06.05.2009 - Az.: B 11 AL11/08 R) klar, dass die Entgegennahme eines Vermittlungsauftrags durch einen Bordellbesitzer, der von der Arbeitsagentur die Vermittlung von Prostituierten verlangte, gegen die guten Sitten verstößt. Klarzustellen ist dabei, dass sich die Arbeitsagentur damals weigerte, weshalb dann erst das BSG zu entscheiden hatte.

Jedenfalls steht seit diesem Urteil fest, dass die Vermittlung solcher Jobs gegen sozialrechtliche Vorschriften verstößt.

Um einmal eines festzuhalten: Der Beruf der Protituierten ist legal und diesem nachzugehen in meinen Augen auch nicht verwerflich, zumindest wenn die betreffende Frau tatsächlich aus freien Stücken in diesem Metier arbeitet. Die Vermittlung eines Jobs in dieser Branche ohne vorher die Betroffene zu befragen, ob so etwas für sie in Betracht kommt ist nicht nur äußerst verwerflich, sondern eben auch unrechtmäßig und sittenwidrig.

Gerade bei dem Bezug von Hartz IV sind die Bezieher sehr stark von ihrem Jobcenter oder ihrer Arbeitsagentur abhängig. Der Druck ist enorm groß, immer muss über alles Rechenschaft abgelegt werden und bewirbt man sich nicht auf eine angebotene Stelle, so kann es zu Minderung der Leistung kommen (natürlich nicht, wenn die Ablehnung auf Gründen beruht, die das Jobcenter für akzeptabel hält). Von der Freiheit der Arbeitsplatzwahl kann nicht mehr die Rede sein. Schließlich ist ein der obersten Ziele der Gesetzgebung den Druck auf Arbeitslose derart zu erhöhen, dass sie möglichst schnell in Arbeit kommen. Welche Konsequenzen dies für den Einzelnen hat und welche Art von Arbeit das schließlich ist, ist dem Gesetzgeber egal. Nur deshalb wurde "Hartz IV" ja überhaupt eingeführt.

Wenn nun unter diesem Druck ein solcher Vermittlungsvorschlag gemacht wird, was ist, wenn jemand dies aus Angst vor Repressionen durch die Bundesagentur tatsächlich annimmt?

Wichtig: Niemand ist gezwungen, dieses Angebot anzunehmen. Es wird seitens der Bundesagentur keine Konsequenzen für eine Ablehnung geben.