Doppelte Staatsbürgerschaft
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- Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Februar 2013 14:23
- Geschrieben von Nina Markovic
SPD und Grüne planen eine Erleichterung der Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft. Auch die FDP in Gestalt der Bundesjustizministerin erwägt eine Änderung. Nur in der CDU/CSU, die auch für die aktuelle Rechtslage verantwortlich waren, regt sich Widerstand dagegen. Sie befürchten unter anderem Probleme bei der Auslieferung von Straftätern. Deutsche Staatsangehörige dürfen nicht ans Ausland ausgeliefert werden, wenn sie dort eine Straftat begangen haben.
Bisher kann ein Kind, von dem sich ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält, zusätzlich zur Staatsbürgerschaft der Eltern bei der Geburt auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Allerdings behält das Kind diese doppelte Staatsbürgerschaft nicht dauerhaft. Mit achtzehn Jahren muss es sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden und bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres den Nachweis erbringen, dass die andere Staatsbürgerschaft aufgegeben oder verloren wurde. Ansonsten wird die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen. Kinder von EU-Bürgern behalten in diesem Fall jedoch beide Staatsbürgerschaften ihr Leben lang.
Besonders betroffen sind türkische Staatsangehörige. Diese sind mittlerweile allerdings ein so wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft geworden, dass sie nicht anders behandelt werden dürfen. In vielen Bereichen gibt es seit Jahren die Tendenz, türkische Mitmenschen mit EU-Bürgern gleichzusetzen. Zu bedenken ist auch, dass diese Kinder, um die es geht in Deutschland geboren sind, ihre Eltern leben seit langem hier und sind in Deutschland zu Hause. Gleichzeitig ist aufgrund der Herkunft ihrer Familie selbstverständlich auch ein Teil von ihnen türkisch, russisch oder ähnliches. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist logische Konsequenz dieser Umstände. Sie zeigt die Verbundenheit beider Heimatländer, wahrt die kulturelle und geistige Identität und zeigt rechtlich eine vollkommene Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen.
Die Entziehung einer dieser beiden Staatsbürgerschaften führt entweder zu einem Rechtsverlust der Vorteile, die durch die deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland bestehen, oder zu einem möglichen Verlust der persönlichen kulturellen Identität, die für viele unmittelbar verknüpft ist mit dem Heimatland der Eltern.
Diese Menschen, die Deutschland ebenso als ihre Heimat betrachten wie das Herkunftsland ihrer Eltern, dürfen wir nicht dadurch verlieren, dass wir ihnen die Staatsbürgerschaft entziehen. Vielmehr muss die Möglichkeit der Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft noch erweitert werden. Es wäre ein Gewinn für uns alle. Und dem Argument, es könne Probleme bei der Auslieferung von Straftätern geben, lässt sich Folgendes entgegenhalten: Wer die Vorteile für sich in Anspruch nehmen möchte, die diese Menschen für die kulturelle, geistige und religiöse Vielfalt der Bundesrepublik Deutschland bedeuten, muss auch die Nachteile hinnehmen. Vor allem, wenn die Vorteile die Nachteile nicht nur zahlenmäßig übersteigen.