Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht  regelt vor allem die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Es ist das Recht der Verwaltung, gewährt aber dem Bürger auch Rechtsschutz gegen staatliche Institutionen. 

Es umfasst beispielsweise das Schul- und Hochschulrecht, bei dem es vor allen Dingen um die Zulassung oder Nichtzulassung zu einer bestimmten Schule, Hochschule oder Universität oder um Notenvergabe, Verweise und Ähnliches geht.

Es umfasst weiterhin das Asyl- und Ausländerrecht, bei denen es um Fragen der Ausweisung, Abschiebung oder der Geltendmachung von Asylgründen geht.

Das Verwaltungsrecht umfasst außerdem unter anderem das Polizei- und Ordnungsrecht, das Versammlungsrecht, das Gaststättenrecht und das Gewerberecht.

Die Behörden handeln gegenüber dem Bürger zumeist mittels Bescheiden. Diese werden erlassen als Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid, können aber auch einzelne Auflagen oder Nebenbestimmungen enthalten, die sowohl begünstigend als auch belastend sein können.

Die Bescheide müssen bestimmten Anforderungen genügen. Daher ist es ratsam, sie rechtlich überprüfen zu lassen. Dabei stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Nachdem in vielen Bereichen des Verwaltungsrechts das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden ist, bleibt in letzter Konsequenz gegen einen behördlichen Bescheid oft nur noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Hierbei ist eine vorherige Prüfung der Erfolgsaussichten ebenfalls angezeigt.

Wichtig ist in jedem Fall die Einhaltung der Frist. Diese beträgt einen Monat ab Zustellung oder Bekanntgabe des Bescheides. Daher handeln Sie schnell, wenn Sie einen Bescheid erhalten haben und kommen Sie zu mir. Ich berate Sie gern.